Ihre Kanzlei für das Bankrecht,das Börsen-, und Kapitalmarktsrecht sowie Kapitalanlagerecht. Wir betreuen seit Jahren erfolgreich Privatanleger und institutionelle Investoren
überregional in allen Fragen des Kapitalmarktes und des Finanzdienstleistungsgewerbes. Rechtsanwalt Dr.jur Bertin Pietsch, Private Wealth Management, Family Office, Bankrecht, Börsenrecht, Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagerecht, Rechtsanwalt, Kanzlei, Berlin, Aktienrecht, Einlagensicherung, Entschädigung, fehlerhafte Kapitalmarktpublizität, Vermögenssicherung, Risikominimierung, Immobilienfonds, Sanierung, Anlegerschutz, Verbraucherschutz, Anlegervertretung, Gesellschaft, Schrottimmobilie, Aktienrecht, Fondssanierung, Vermögensverwaltung, Beraterhaftung, Bundesgerichtshof, Anlegerprozesse, Sammelklagen, Darlehen, B¨rgschaft, Grundschuld, Hypothek, Kreditsicherheiten, Verbraucherkreditgesetz, Bankenhaftung, Prospekthaftung, Windkraftfonds, Schiffsfonds, geschlossene Fonds, Aktien, Wertpapiere, Nachschuss, Auseinandersetzung, Darlehensvertrag, Bilanz, Kommisionsgeschäft, Warentermingeschäft, Finanztermingeschäft, Aktie, Anleihe, Schuldverschreibung, Gesellschaftervertretung, Aktionärsvertretung, BGH, BGH ZR XI 04/06, persönliche Haftung, Gesellschaft b¨rgerlichen Rechts, GbR, KG, KGaA, AG, GmbH
PIETSCHRECHTSANWÄLTE
Die Kanzlei für das Bank-, Börsen-, Kapitalmarkt-
und Kapitalanlagerecht - betreut seit Jahren erfolgreich Privatanleger und institutionelle Investoren
überregional in allen Fragen des Kapitalmarktes und des Finanzdienstleistungsgewerbes.
"Die Ausrichtung der Kanzlei auf die o. g. Fachgebiete sehen und begreifen wir als konsequente
Fortentwicklung unseres beruflichen Werdeganges bei deutschen Großbanken sowie unserer Tätigkeit
in Forschung und Lehre an finanzgeprägten Fachhochschulen. Denn das Wissen um die Vertriebsmechanismen
und Handlungsmaximen des Finanz- und Kapitalmarktes ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgsreiche
Verhandlungs- und Prozessstrategie.
Unsere Beziehung zu den Mandanten basiert auf Vertrauen,
Menschlichkeit und Diskretion. In unserem Wirkungskreis beziehen wir klare
Position im Sinne unserer Mandanten, stehen zu unserem Wort und zeigen das notwendige
Rückgrat zur Erfüllung unseres Auftrags."
Dr. Bertin Pietsch, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht
Rechtsprechung zur Offenlegungspflicht
Der Verkäufer eines geschlossenen Fonds muss seine Eigeninteressen in Form von Provisionen oder Rückvergütungen offenlegen.
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